Adblocker: OLG Köln erklärt Whitelisting für rechtswidrig.

Justizia Axel Springer Adblock Plus
Blockieren oder Kassieren: Springer erzielt einen Teilsieg im Kampf gegen Adblocker. Das Oberlandesgericht Köln erklärt das Geschäftsmodell "Whitelisting" der Kölner Eyeo GmbH, Herausgeber von AdBlock Plus, für rechtswidrig. Dabei zahlen Webseiten-Betreiber an Eyeo dafür, dass ihre Werbung trotz Adblocker angezeigt wird. Whitlelisting sei eine "unzulässige aggressive Praktik", da die Adblocker-Firma sich "aufgrund der Blacklist-Funktion in einer Machtposition" befinde, die nur durch das von ihr kontrollierte "Whitelisting" wieder zu beseitigen sei. Die Blockade von Werbung an sich halten die Richter jedoch nicht für wettbewerbswidrig.

Eyeo kündigt gegen das Urteil Revision an und will den Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof weiterführen. Bis dahin sei Springer freigestellt, kostenlos am Acceptable-Ads-Programm teilzunehmen und seine Webseiten auf die Whitelist zu setzen, sofern die Anzeigen den Kriterien entsprechen, so Eyeo.
meedia.de, wuv.de, heise.de, golem.de, olg-koeln.nrw.de

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