ARD-Anstalten müssen “Das Boot”-Kameramann Jost Vacano vergüten.


Ärger in den Anstalten: Acht ARD-Sender schulden Kameramann Jost Vacano 315.000 Euro, weil sie den Erfolgsfilm "Das Boot" mehr als 40 Mal zeigten, urteilt das Oberlandesgericht Stuttgart. Die acht betroffenen Anstalten wollen gar nicht zahlen, weil sie weitere Fälle fürchten. Die Anstalten können in Revision gehen. Bis der BGH entscheidet, könnte "Das Boot" in Archiven untergehen – oder für immer absaufen.

Im Dezember hatte Vacano bereits 588.000 Euro zugesprochen bekommen. Die Summe soll er von Bavaria Film, dem WDR und dem Verwerter der Video-Lizenzen erhalten. Von den acht anderen Anstalten, den WDR ausgeklammert, sollte Vacano zunächst nur 77.000 Euro bekommen – das neue Urteil treibt sein Honorar nach oben. Vacano kämpft bereits seit 13 Jahren für einen Fairnessausgleich: Ihm zufolge müssen Urheber an Erfolgen beteiligt werden, wenn sie zuvor nur ein schmales Honorar bekommen haben. (Foto: Eventpress / Picture Alliance)
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