Algorithmen können diskriminieren, schreibt Christian Lange-Hausstein. Codes, die Frauen Werbung für Jobs mit niedrigeren Gehältern anzeigen, seien jedoch juristisch nicht strafbar. Für Bits und Bytes müssten schärfere Regeln gelten und der Datenschutz forciert werden, so Lange-Hausstein. Habe der Algorithmus keine Informationen, seien alle Nutzer gleich.
spiegel.de