Basta: Amtliche Karnevalszeit dauert von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch.

Kölsche Zeitrechnung: Die Karnevalszeit dauert offiziell von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch, legt das Kölner Arbeitsgericht fest. Die klagende Kellnerin hatte am Wochenende nach Weiberfastnacht gearbeitet und wollte "in der Karnevalszeit" im Arbeitszeugnis vermerkt haben. Die Richter gaben ihr recht - Et hät noch immer jot jejange!
welt.de, stern.de