Basta: Handy-Entzug verletzt keine Grundrechte.

Kevin offline zu Haus: Ein Berliner Schüler hat seine Ex-Schule verklagt, weil er sich in seiner Ehre verletzt und gedemütigt fühlt. Die Eltern wittern gar einen Eingriff in die Grundrechte ihres Sohnes. Nur das Verwaltungsgericht Berlin will das schwere Leid nicht erkennen und weist die Klage ab. Ein Lehrer hatte 2015 das Smartphone des Schülers über das gesamte Wochenende einkassiert, nachdem er damit im Unterricht gespielt hatte.
berliner-zeitung.de

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