Bleibt dran: Die Polizei muss Bewerber mit sichtbaren Tattoos akzeptieren, entscheidet das Verwaltungsgericht. Der Bilderbuchbuntenreifen Karriere des Klägers steht nun nichts mehr im Wege. Ob die Polizei ihn bei der Motiv-Suche einsetzt, ist nicht überliefert.
spiegel.de