Anrüchig: Die niederländische Käsefirma Levola wollte den Geschmack ihres Heksenkaas urheberrechtlich schützen lassen. Der EuGH findet, dass der Plan zum Himmel stinkt, es fehle an objektiven Kriterien. Offenbar gibt es selbst in Holland keine forensischen Käseschnüffler.
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