Basta: Verschanzen unnötig.

ARD ZDF Deutschlandradio RundfunkbeitragKeine Angst vor'm GEZ-Mann: Das Landgericht Tübingen untersagt dem SWR, eigenmächtig Verwaltungsvollstreckungen anzusetzen. Die Rundfunkanstalt sei keine staatliche Behörde, sondern ein Unternehmen. Die Zwangsgebühr bleibt – aber der Beitragsgebühren-Eintreiber darf gern mal auf einen Kaffee in die Wohnung kommen.
stern.de

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