Bei alten, negativen Presseberichten greift Recht auf Vergessenwerden nicht.

Recht auf Vergessenwerden greift für Google bei negativen Presseberichten nicht, entscheidet das Oberlandesgericht Frankfurt. Konkret geht es um einen Streit zwischen dem Ex-Geschäftsführers einer gemeinnützigen Organisation und Google. Das Gericht begründet, Google dürfe ältere negative Presseberichte über eine Person auch anzeigen, wenn sie Gesundheitsdaten enthielten, sofern das Öffentlichkeitsinteresse schwerer wiege als das Interesse des Einzelnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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