Bei Facebook beleidigter Flüchtling geht nicht gegen Facebook in Berufung.

Facebook: Der syrische Flüchtling Anas M., bekannt und angefeindet seit einem Selfie mit Kanzlerin Angela Merkel, will nicht weiter gegen Facebook klagen. Das Landgericht Würzburg urteilte Anfang März, Facebook könne nicht dazu gezwungen werden, Verleumdungen durch Dritte zu aktiv zu suchen und zu unterdrücken. Anas M. verzichtet auf eine mögliche Berufung - auch, weil er die Verfahrenskosten der Gegenseite aus der Landgerichtsverhandlung schultern muss.
tagesspiegel.de

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