Beitragsservice veröffentlicht Formular zur Befreiung für Nebenwohnungen.

Rundfunkbeitrag: Der Beitragsservice veröffentlicht ein Formular, mit dem Besitzer eines Zweitwohnsitzes diesen vom Beitrag befreien können, wenn sie am Hauptwohnsitz bereits den Rundfunkbeitrag zahlen. Betroffene müssen den Antrag schriftlich stellen. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass Personen mit mehreren Wohnsitzen nicht mehrfach zahlen müssen.
presseportal.de, rundfunkbeitrag.de (Antragsformular)