BGH erlaubt AdBlock Plus.

Kein unlauterer Wettbewerb: Der Bundesgerichtshof weist eine Klage von Springer gegen Adblock Plus ab. Das Angebot des Werbeblockers stelle keine gezielte Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dar, so der BGH. Adblock Plus versuche nicht, andere Unternehmen zu verdrängen, sondern verfolge in erster Linie das Ziel, seinen eigenen Wettbewerb zu stärken. Da der Anbieter damit Geld erziele, die Anzeige von Werbung auf Verlagsseiten über eine Whitelist zuzulassen, setze das Geschäftsmodel sehr wohl die Funktionsfähigkeit der Verlags-Websites voraus. "Der Klägerin ist auch mit Blick auf das Grundrecht der Pressefreiheit zumutbar, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigung zu begegnen, indem sie die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreift. Dazu gehört etwa das Aussperren von Nutzern, die nicht bereit sind, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten", lässt das Gericht ferner wissen.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Springer, kündigt an, dass Springer nun eine Verfassungsbeschwerde anstrebt: "Wir sehen im heutigen Urteil eine Verletzung der über Artikel 5 Grundgesetz geschützten Pressefreiheit, weil Werbeblocker die Integrität von Onlinemedien und deren Finanzierung gezielt zerstören." Außerdem plane Springer eine Klage im Hinblick auf das Urheberrecht, da Adblock Plus für seinen Dienst den Code der Springer-Websites verändere.

In erster Instanz war Springer am Landgericht Köln bereits mit dem Versuch, Adblock Plus zu untersagen, gescheitert. Im Berufungsprozess am OLG Köln gaben die Richter Springer Recht und forderten Adblock Plus zur Unterlassung auf, ließen aber Revision vor dem BGH zu. Das hat nun geurteilt und die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben
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