BGH: “Ruhr Nachrichten” müssen einem Freien 45.000 Euro nachzahlen.

Ruhr Nachrichten müssen einem freien Sportjournalisten 45.000 Euro Honorar nachzahlen. Der Bundesgerichtshof lehnt eine Nichtzulassungsbeschwerde des Medienhauses Lensing ab und bestätigt damit das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Die Nachforderung berechnet sich auf Basis der gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie, auf die sich Verleger- und Journalistenverbände geeinigt haben. Lensing zahlt seinen Freien aber weniger. Der Verlag hatte versucht, das Kartellrecht für den Fall heranzuziehen, das hätte Lensing jedoch schon in früheren Instanzen tun müssen, sagen die Bundesrichter.
meedia.de

Schreibe einen Kommentar