BGH-Urteil: Kommunale Amtsblätter dürfen nicht wie Zeitungen berichten.


Ausge-presst: Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Amtsblätter nicht wie Zeitungen berichten dürfen. Für kostenlos verteilte Gemeinde-Blätter gebe es klare Grenzen: Kommunen dürfen amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben berichten. "Pressemäßig" über das Leben in der Gemeinde berichten, zum Beispiel über Kultur und Sport, hingegen nicht.

Die "Südwest Presse" aus Ulm, die in der Region eine Tageszeitung und ein kostenloses Anzeigenblatt vertreibt, hatte gegen das "Stadtblatt" aus Crailsheim geklagt. Dieses enthält bisher einen amtlichen, einen redaktionellen und einen Anzeigenteil. Das Urteil ist für die gesamte Branche von Bedeutung, weil viele Kommunen in ihren Heften nicht nur Sachinformationen verbreiten.
welt.de, deutschlandfunk.de, wbs-law.de