BGH bemängelt Zusammenarbeit von Burda und SWR beim “ARD Buffet Magazin”.

ARD Buffet 150Bundesgerichtshof hält das ARD Buffet Magazin für rechtswidrig, das Burda zusammen mit dem SWR herausgibt. Geklagt hatte Bauer, dem die teils mit Rundfunkgebühren finanzierte Zusammenarbeit ein Dorn im Auge ist. Der Rundfunkstaatsvertrag erlaube öffentlich-rechtlichen Sendern zwar, "programmbegleitende Druckwerke", einem Dritten - in diesem Fall Burda - das Recht einzuräumen, Magazine mit dem Namen von TV-Sendungen herauszugeben, sei jedoch unlauterer Wettbewerb. Der BGH gibt den Fall an das Oberlandesgericht Hamburg zurück, das sein Urteil wohl revidieren wird. Der SWR will die Entscheidung prüfen.
handelsblatt.com, meedia.de presseportal.de (SWR)

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