Bild erstreitet sich Einsicht in ein Gutachten über die Nazi-Vergangenheit ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass die Zeitung Einsicht bekommen muss, sofern die Betroffenen bereits verstorben sind. Der vorausgehende Rechtsstreit dauerte sechs Jahre.
bverwg.de (Pressemitteilung)