BR darf Puls auch über UKW senden, entscheidet das Oberlandesgericht.

Bayerischer Rundfunk darf sein bisher nur digital verbreitetes Programm Puls auch über UKW senden und die Frequenzen dafür mit BR-Klassik tauschen, entscheidet das Oberlandesgericht München. Die Rechtslage war umstritten: Der Rundfunkstaatsvertrag verbietet einen Tausch, das Rundfunkgesetz erlaubt ihn. Die Klage von 40 lokalen Privatradios und dem landesweiten Sender Antenne Bayern ist damit vorerst gescheitert. Sie können allerdings in Berufung zum Bundesgerichtshof gehen. Albrecht Hesse, Juristischer Direktor des BR, sagt, der Sender warte mit dem Tausch, bis das letztinstanzliche Urteil vorliegt.
sueddeutsche.de, turi2.de (Background)

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