Verfassungsschutz muss “Bild”-Reporter Saure Akteneinsicht gewähren.

Bild-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure darf die Akten zur Wehrsportgruppe Hoffmann einsehen, entscheidet das Verwaltungsgericht Köln. Der Verfassungsschutz hatte die Gruppe überwacht und wollte die Akten nicht herausrücken. In welchem Umfang "Bild" sie einsehen darf, ist noch nicht klar. Der Verfassungsschutz berief sich auf das neue Bundesarchivgesetz, das Gericht widersprach.
kress.de

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