Bundesgerichtshof: Brauer darf Bier nicht als “bekömmlich” bewerben.

Bundesgerichtshof entscheidet im Streit zwischen einer kleinen Brauerei im Allgäu und dem Verband Sozialer Wettbewerb zugunsten des Verbands – Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Der Begriff sei eine gesundheitsbezogene Angabe und suggeriere, Bier sei gesünder als anderer Alkohol. Brauer Gottfried Härle wirbt schon lange mit "bekömmlich" für sein Bier und hatte argumentiert, das Wort sei keine Gesundheits-, sondern eine Qualitätsangabe.
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