Bundesgerichtshof: Eltern müssen bei Filesharing ihr Kind verraten.

BundesgerichtshofFilesharing: Eltern müssen das betroffene Kind verraten, wenn dieses im Internet auf Tauschbörsen gegen das Urheberrecht verstößt, urteilt der Bundesgerichtshof. Nennen die Eltern den Namen des Kindes nicht, müssen sie selbst Schadenersatz zahlen. In dem konkreten Fall hatte die Plattenfirma Universal Schadenersatz von einem Familienvater verlangt. Über das Internet der Familie hatte ein Kind illegal Musik heruntergeladen und gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Der Vater wollte nicht sagen, welches seiner Kinder gegen das Urheberrecht verstoßen hatte.
tagesschau.de

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