Bundeskanzleramt erlässt “Bild” Bearbeitungsgebühren.

Bundeskanzleramt
Teure Auskunft: "Bild" erzielt vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Erfolg gegen das Bundeskanzleramt. Die Behörde nimmt nach mündlicher Verhandlung einen Kostenbescheid über 385,31 Euro zurück, den sie "Bild" für die Herausgabe von Unterlagen zu Erich Honecker ausgestellt hatte. Dagegen hat "Bild" geklagt. Nun verlangt das Kanzleramt keine Bearbeitungsgebühr mehr - nach Einschätzung von Springer-Anwalt Christoph Partsch offenbar, um "ein Urteil mit Signalwirkung" zu vermeiden.

Bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz dürfen Behörden prinzipiell Gebühren erheben und Auslagen in Rechnung stellen. Nach Auffassung des Gerichts dürfen die Kosten aber keine abschreckende Wirkung erzielen und müssen verhältnismäßig sein. Nicht selten setzen Behörden dennoch den Höchstsatz von 500 Euro an. (Archivbild: dpa)
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