Bundesrechnungshof muss Zugang zu Berichten zu Parteien-PR erlauben.

richter-hammer-urteil-gericht-strafeBundesrechnungshof muss Journalisten Zugang zum Wortlaut abgeschlossener Prüfungen über die Verwendung von Steuergeldern für Öffentlichkeitsarbeit von Bundestagsfraktionen gewähren. Das urteilt das Verwaltungsgericht Köln und gibt damit einem klagenden Journalisten Recht. Den Antrag auf Einsicht in noch laufende Verfahren lehnt das Gericht ab.
kostenlose-urteile.de, "FAZ", S. 13 (Paid)

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