Autonomes Fahren soll in Deutschland strenger geregelt werden, als vom Verkehrsministerium zunächst vorgeschlagen. Die Bundesregierung strich den Passus, wonach sich der Fahrer vom Verkehrsgeschehen "abwenden" darf, solange er "wahrnehmungsbereit" bleibt. Vorgesehen ist darüber hinaus, dass ein Fahrtenschreiber das Fahrgeschehen aufzeichnet und diese Daten drei Jahre lang gespeichert werden.
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