Bundestag lockert das Kameraverbot bei Entscheidungen hoher Gerichte.

Bundestag lockert das Übertragungsverbot für die Urteile der höchsten deutschen Gerichte. Medien dürfen wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte künftig im Fernsehen und im Internet übertragen. Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbots von Ton- und Fernsehaufnahmen soll mehr Transparenz schaffen. Sie gilt für Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, des Bundessozialgerichts und des Bundesfinanzhofs. Das Gericht muss der Übertragung jedoch in jedem Einzelfall zustimmen.
deutschlandfunk.de,dw.com

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