Deutscher Bundestag muss auf Anfrage Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben, so das Bundesverwaltungsgericht. Es bestehe eine Informationspflicht, die nicht dem Urheberrecht widerspricht. Geklagt hatte u.a. "Welt"-Journalist Manuel Bewarder, der Dokumente einsehen wollte, die Karl-Theodor zu Guttenberg für seine Doktorarbeit bestellt hatte.
zeit.de via twitter.com/Ma_Heller, welt.de, heise.de, bverwg.de