Bundestag muss Gutachten herausgeben.

Bundestag Bundesadler 150Deutscher Bundestag muss auf Anfrage Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes herausgeben, so das Bundesverwaltungsgericht. Es bestehe eine Informationspflicht, die nicht dem Urheberrecht widerspricht. Geklagt hatte u.a. "Welt"-Journalist Manuel Bewarder, der Dokumente einsehen wollte, die Karl-Theodor zu Guttenberg für seine Doktorarbeit bestellt hatte.
zeit.de via twitter.com/Ma_Heller, welt.de, heise.de, bverwg.de