BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerde gegen VG-Wort-Urteil ab.

VG Wort: Das Bundesverfassungsgericht lehnt eine Verfassungsklage des Verlags C.H. Beck ab. Der Verlag hatte argumentiert, der vom BGH als unzulässig erklärte Verlegeranteil an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft greife in das Grundrecht auf Eigentum ein. Zudem sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Das Bundesverfassungsgericht sieht diese beiden Punkte als nicht hinreichend dargelegt an.
boersenblatt.net, juris.de, turi2.de (Background)