“Zapp” fragt nach DSGVO-Ausnahmen für Journalisten.

DSGVO: Daniel Bouhs und Sabine Schaper fragen für "Zapp" bei den einzelnen Bundesländern nach, ob Recherchen, besonders die freier Journalisten, von der Öffnungsklausel des Datenschutzrechts gedeckt sind. Sieben Länder bejahen, Journalisten und Blogger mit tatsächlich journalistischen Angeboten seien mit abgedeckt, unabhängig, ob sie einen konkreten Rechercheauftrag haben. Sieben Länder haben keine eindeutige Regel und wollen im Einzelfall entscheiden. Niedersachsen will nur Ausnahmen machen, wenn Journalisten konkrete Aufträge haben.
ndr.de