Legal offen: Der Europäische Gerichtshof stärkt mit einem Urteil zur Störerhaftung gewerbliche Wlan-Betreiber und erschwert die Geschäfte der Abmahnindustrie. Er entscheidet, dass Betreiber offener Wlans nicht für Urheberrechtsverletzung durch Nutzer haftbar gemacht werden können.
Anbieter von Wlans entgehen damit der Zahlung von Schadenersatz. Rechteinhaber können bei Verstößen aber von den Betreibern verlangen, durch ein Passwort oder Nutzerregistrierung weitere Verstöße zu verhindern.
heise.de, zeit.de