Dextro Energy darf nicht mit gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben, entscheidet der EuGH. Er weist damit eine Klage des Herstellers ab. Zuvor hatte die EU-Kommission entsprechende Aussagen untersagt, weil sie darin eine Irreführung der Verbraucher sieht.
handelsblatt.com