E-Paper auf Flatrate-Plattformen können jetzt in IVW-Zählung einfließen.

Verlage können künftig E-Paper, die sie über Flatrate-Plattformen wie Readly verkaufen, bei der IVW melden. Erlöst ein Verlag zwischen 10 und 50 % des regulären Copypreises, kann das E-Paper zum "Sonstigen Verkauf" gezählt werden. Springen mehr als 50 % raus, zählt die Ausgabe zum Einzelverkauf. Entscheidend ist, wie viele E-Paper der Nutzer für seine monatliche Flatrate liest: Wer mit einer 10-Euro-Flat einmal den "Spiegel" liest, beschert dem "Spiegel" einen Einzelverkauf. Wer hingegen für 10 Euro 50 Magazine öffnet, sorgt für keine Bewegung in der IVW-Statistik, weil der einzelne Preis zu gering ist. Damit Verlage das nachvollziehen können, müssen die Betreiber von Flatrate-Plattformen ihre Erlösabrechnungen transparent machen.
ivw.eu

Schreibe einen Kommentar