Entwurf für EU-Leistungsschutzrecht enthält 20-jährige Schutzfrist.

Europafahnen  wehen vor der Europaeische Kommission
Leistung soll sich länger lohnen: Das geplante EU-Leistungsschutzrecht im Rahmen der europäischen Urheberrechtsreform soll satte 20 Jahre gelten, schreibt Ruth Berschens im "Handelsblatt". Rechteinhaber sollen dadurch auch noch Vergütung fordern können, wenn sie eine Nutzung erst verspätet bemerken.

Das bisher wenig erfolgreiche deutsche Leistungsschutzrecht sieht lediglich eine Schutzdauer von einem Jahr vor. Der zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger plant noch weitere Bonbons für Verleger: Sie sollen künftig wieder an den Kompensationen für Wiederbenutzungen beteiligt werden, die nach derzeitiger Rechtslage nur an die Autoren ausgeschüttet werden.

Das geplante Verbot von Geoblocking bleibt aus - zumindest beim Streaming von Sportveranstaltungen, Filmen und Serien bleiben virtuelle Ländergrenzen erlaubt. Begründung: Der Kauf von EU-weiten Rechten sei schlicht zu teuer.
"Handelsblatt", S. 6-7, blendle.com (Paid)

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