EU-Leistungsschutzrecht umfasst auch Arbeit von Software-Entwicklern.

Leistungsschutzrecht enthält auf EU-Ebene einen großen Haken, entdeckt die Bundesregierung kurz vor den finalen Abstimmungen. Es schützt auch die Werke freier Software-Entwickler. Sie könnten Anspruch auf einzelne Code-Zeilen erheben – und damit die Verbreitung kompletter Software-Programme blockieren. Kanzleramtsminister Helge Braun fürchtet ein "bürokratisches Monster". Die Bundesregierung will Software-Entwickler aus dem Entwurf streichen, so wie im aktuellen deutschen Leistungsschutzrecht.
"Welt", S. 4 (Paid)