EU-Unterhändler einigen sich auf Whistleblower-Schutz ohne Meldestellen-Zwang.

Whistleblower-Schutz: Unterhändler von EU-Parlament und Rat haben sich auf EU-weite Mindeststandards zum Schutz von Tippgebern aus Unternehmen geeinigt. In einem der Knackpunkte ist der Vorschlag lockerer geworden: Die Whistleblower müssen sich nicht zuerst an eine Meldestelle im eigenen Unternehmen wenden, sondern können direkt an die Öffentlichkeit gehen.
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