EuGH erklärt Sammelklage gegen Facebook für unzulässig.

Facebook-LogoFacebook: Der österreichische Datenschützer Max Schrems darf keine grenzüberschreitende Sammelklage gegen Facebook in Österreich einreichen, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Die Richter bekräftigen aber, dass er als Einzelperson in seiner Heimat gegen den Konzern klagen kann, obwohl Facebook seinen europäischen Sitz in Irland hat. Max Schrems wirft Facebook Datenschutzverstöße vor.
spiegel.de, turi2.de (Background)

Schreibe einen Kommentar