EuGH: Fanpage-Betreiber sind mitverantwortlich für Facebooks Datenverarbeitung.


Mitmachen, mithaften: Der Europäische Gerichtshof fällt ein wegweisendes Urteil gegen Facebook. Weil sich die Erfassung von Nutzerdaten nicht abschalten lässt, können Datenschützer grundsätzlich Unternehmen anweisen, ihre Fanpages konform zum Datenschutzrecht zu gestalten oder zu deaktivieren. Die Firmen seien mitverantwortlich, weil sie Zugriff auf Besucher-Statistiken erhalten.

Im konkreten Fall ging es um die Seite des Bildungsträgers Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein, das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein hatte die Abschaltung angeordnet. Seitenbetreiber müssen demnach Nutzer darüber aufklären, welche Informationen über sie erfasst werden. Das Urteil stellt auch klar, dass deutsche Datenschützer in Deutschland gegen Facebook vorgehen können, ohne die Behörden Irlands einschalten zu müssen, wo die EU-Niederlassung sitzt. Die Facebook-Tochter in Deutschland sei für deutsche Behörden greifbar, auch wenn Facebook ihr konzernintern andere Aufgaben zuweist.
sueddeutsche.de, derstandard.at, curia.europa.eu (Urteil), curia.europa.eu (Pressemitteilung)