EuGH-Generalanwalt ist zu großzügig mit dem Rundfunkbeitrag, meint Michael Hanfeld.

Rundfunkbeitrag: Der EuGH-Generalanwalt stuft den Beitrag nicht als rechtswidrige staatliche Beihilfe ein und agiert damit zu großzügig, meint Anstalten-Kritiker Michael Hanfeld. Völlig unter den Tisch falle etwa, wie stark Einnahmen im Vergleich zur früheren Gebühr gestiegen sind. Auch die völlig veränderte Rechtssystematik verkenne der Generalanwalt.
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