EuGH: Online-Händler müssen keine Telefonnummer angeben.


Kein Anschluss unter dieser Nummer: Online-Händler müssen ihren Kunden nach EU-Recht nicht grundsätzlich eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme angeben, entscheidet der Europäische Gerichtshof. Es sei "unverhältnismäßig", sie extra zur Einrichtung einer solchen zu verpflichten. Die Richter betonen jedoch, dass der Händler Kommunikationsmittel bereit stellen müsse, über der die Kunden den Händler schnell und effizient erreichen können, zum Beispiel einen Online-Chat.

Geklagt hatte der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentrale gegen Amazon. Auch die Vorinstanzen wollten Amazon nicht zu telefonischer Erreichbarkeit verdonnern. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte die Klage zur endgültigen Klärung an den EuGH weitergeleitet.
heute.de, spiegel.de, curia.europa.eu