Europäischer Gerichtshof urteilt gegen VG Wort.

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Autoren haben das Wort: Verwertungsgesellschaften verhalten sich europarechtswidrig, wenn sie eingesammelte Tantiemen zum Teil an Verlage weiterreichen, urteilt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Verlage dürften nur dann beteiligt werden, wenn dies nicht zu Lasten der Urheber geht. Im Klartext: Verlage sind nach Auffassung des Gerichts durch Privatkopien nicht die Geschädigten, sondern die Autoren - und deshalb stehen den Autoren Kompensationen zu, nicht aber den Verlagen. Die VG Wort sprach 2013 für den Fall eines solchen Urteils von "praktisch kaum lösbaren Schwierigkeiten".

Das Urteil hat Konsequenzen für die Rechtsprechung in Deutschland. Der Bundesgerichtshof wartet auf das EuGH-Urteil, um über eine Klage des Urheberrechtlers Martin Vogel zu entscheiden, der gegen den Verlegeranteil in Höhe von 50 % aus den Verwertungserlösen bei wissenschaftlichen Veröffentlichungen klagt. Das Landgericht München und das Oberlandesgericht München hatten vorher bereits weitgehend im Sinne Vogels entschieden.
buchreport.de, boersenblatt.net, irights.info, vgwort.de (Stellungnahme), curia.europa.eu (Urteil)

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