Facebook darf Kommentare nicht beliebig löschen.

Facebook-LogoFacebook darf Beiträge und Kommentare nicht nach Belieben löschen, urteilt das OLG München. Der Konzern dürfe der Meinungsfreiheit keine engeren Grenzen setzen, als staatliche Stellen dies dürften. Zuvor hatte das Landgericht Heidelberg entschieden, dass Facebook eigene Hausregeln aufstellen und durchsetzen kann, wenn diese sich in groben Zügen an den Wertentscheidungen der Verfassung orientierten.
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