Facebook darf Nutzer-Konten sperren, wenn diese mit Hass-Kommentaren gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen, urteilt das Landgericht Frankfurt. Dies gilt auch für Kommentare, die vom Recht auf Meinungsäußerung gedeckt sind. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
spiegel.de