Facebook muss Nutzer besser darüber aufklären, wofür Drittanbieter Daten nutzen.

Facebook-LogoFacebook darf personenbezogene Nutzer-Daten nicht ohne Einwilligung an Spiele-App-Betreiber weitergeben, entscheidet das Kammergericht. Der Verbraucherschutz hat 2012 geklagt, Facebook war in Berufung gegangen. Das Netzwerk muss seine Nutzer künftig besser informieren, denn deutsches Datenschutzrecht sieht keine automatischen Einverständnis-Erklärungen vor. Auch die Formulierung, eine App dürfe im Namen des Nutzers posten, halten die Richter für zu unbestimmt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
faz.net, heise.de

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