Facebooks Custom Audiences , also von Firmen bei Facebook aus ihren eigenen Kundendaten angelegte Zielgruppen, verstoßen ohne Zustimmung der betroffenen Nutzer gegen das Datenschutzrecht, urteilt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof. Das Landesamt für Datenschutz hatte einem Onlineshop die Datenweitergabe untersagt, der Betreiber klagte dagegen.
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