Facebooks Werbekunden haben Anspruch auf Schadensersatz.

Facebook-LogoWerbekunden von Facebook haben nach dem publik gewordenen Datenskandal Anspruch auf Schadensersatz, sagt Thomas Hoeren, Professor für Medienrecht an der Uni Münster, dem "Handelsblatt". Dazu käme ein Anspruch wegen Verstoßes gegen vertragliche und vorvertragliche Aufklärungspflichten. Auf Facebook könnten nicht nur Probleme mit den Regierungen zukommen, sondern auch eine Klagewelle der Werbekunden. Mark Zuckerberg versucht sich in Schadensbegrenzung und hat in britischen und US-amerikanischen Zeitungen, u.a. "The Observer", "The Sunday Times","Sunday Telegraph", "New York Times", "Washington Post" und "Wall Street Journal", ganzseitige Anzeigen mit einem Brief geschaltet, in dem er sich entschuldigt.
"Handelsblatt", S. 18 (Paid), cnn.com (Zuckerberg)

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