“Focus” erzielt Teilerfolg im Streit mit der AOK um deren Auskunftsverweigerung.

Focus Weltkugel ohne SchriftzugAOK muss dem "Focus" für seine Kassenumfrage Auskunft erteilen, entscheidet das Bayerische Verwaltungsgericht. Die elf AOK-Regionalverbände hatten sich geweigert, Auskunft zu ihren angebotenen Leistungen und Services zu geben. Das Urteil kritisiert aber auch den Fragebogen: Die Kasse müsse nur Auskunft zu Tatsachen geben, jedoch nicht ihre Meinung zu Gesundheitspolitik und -system äußern.
"Journalist" 05/2018, S. 10 (Paid), turi2.de (Background)