Funke vs. DJV: Das Arbeitsgericht Hamburg weist einen Unterlassungsantrag der Funke Frauenzeitschriften GmbH gegen den DJV Hamburg zurück. Es geht um die Äußerung der Gewerkschaften, Funke schaffe den Rationalisierungsschutz ab und könne "Kollegen dann ohne Abfindung auf die Straße setzen oder nach z.B. München verschieben".
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