Gericht bestätigt Klarnamen-Pflicht bei Facebook.

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Nicht alle Besucher im Hamburger Facebook-Büro haben sicht mit ihrem echten Namen verewigt. (Foto: Björn Czieslik)

Nicht bloß Schall und Rauch: Facebook darf von seinen Nutzern weiterhin verlangen, sich mit ihrem richtigen Namen anzumelden. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat einem Eilantrag von Facebook stattgegeben und stoppt damit eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Der Datenschützer beruft sich auf das deutsche Telemediengesetz, das auch die Verwendung von Pseudonymen im Netz zulässt.

Nach Ansicht der Hamburger Richter gilt in diesem Fall aber nicht deutsches, sondern irisches Recht, da Facebook seine Europa-Zentrale in Dublin hat. Es sei das Recht des EU-Landes anzuwenden, "mit dem die streitige Datenverarbeitung am engsten verbunden sei", begründet das Gericht seine Entscheidung.
spiegel.de

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