Gericht: Für Melderegister-Sperre reicht abstrakte Gefahr.

Journalisten haben ein Recht auf Auskunftssperre im Melderegister, wenn wegen ihrer "konkreten beruflichen Tätigkeit" eine "abstrakte Gefahr" zu erwarten ist, urteilt das Verwaltungsgericht Leipzig. Die Leipziger Stadtverwaltung hatte das für den investigativ arbeitenden "Welt"-Reporter abgelehnt und wollte den Nachweis einer "konkreten und aktuellen Bedrohungssituation im privaten Umfeld des Antragstellers" sehen. Der DJV wünscht sich "unbürokratisches" Handeln der Meldebehörden.
welt.de