Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheidet, dass der Bundestag keine Auskunft zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Abgeordnete geben muss. Das Parlament sei "ein besonderes Organ der Gesetzgebung" und damit "keine auskunftspflichtige Behörde im Sinne des Presserechts". Mit dieser Begründung wies das Gericht eine Informationsklage des "Tagesspiegels" ab und kassierte damit ein anders lautendes Urteil aus der Vorinstanz.
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