Gericht: Newsangebot rbb24.de von Januar 2017 war unzulässig.

RBB unterliegt im Rechtsstreit mit Zeitungsverlegern aus Berlin und Brandenburg. Das Nachrichtenangebot von rbb24.de vom 23. Januar 2017 sei juristisch nicht zulässig, urteilt das Landgericht Potsdam. Die Begründung steht noch aus. Der RBB sagt, das heutige Angebot sei "inhaltlich und formal" bereits "weit entfernt" von dem im Januar 2017. Der Sender will künftig noch stärker auf Audio und Video setzen.
presseportal.de, meedia.de, turi2.de (Background)