OLG Köln sieht in Adblockern unlauteren Wettbewerb.

adblockplus150Adblock Plus: Für Betreiber Eyeo zeichnet sich im Rechtsstreit mit Springer eine Niederlage ab, berichtet Torsten Kleinz. Das Oberlandesgericht Köln sieht in einer mündlichen Verhandlung ein Ad-Hoc-Wettbewerbsverhältnis zu den werbenden Websites. Damit wäre das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb anwendbar. Andere Argumente von Springer, wie eine unmittelbare Schädigungsabsicht, einen Verstoß gegen das Urheberrecht oder die Einschränkung der Pressefreiheit durch Adblocker weisen die Richter ab. Die Entscheidung wird Ende Juni erwartet.
heise.de

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